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BKF – Weiterbildung

EU-KRAFTFAHRER – GÜTERVERKEHR

WEITERBILDUNGSANGEBOT

BERUFSKRAFTFAHRER NACH BKRFQV

Fahrzeugführer/ -innen, die gewerblich Güter oder Personen befördern, müssen innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen. Eine Einheit darf dabei 7 Zeitstunden nicht unterschreiten. Für Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte.

Die Weiterbildungsmodule sind Prüfungsfrei. Die Teilnahme wird nach Beendigung des Moduls durch einen Online-Eintrag im Berufskraftfahrerqualifikationsregister des KBA registriert.

Modul 1
Kenntnisbereich 1.1, 1.2, 1.3

Eco-Training & Assistenzsysteme

Modul 2
Kenntnisbereich 2.1, 2.2, 2.3

Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber

Modul 3
Kenntnisbereich 1.2, 1.3a, 1.5, 1.6, 3.1, 3.4, 3.5

Gefahrenwahrnehmung

Modul 4
Kenntnisbereich 1.4, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.6, 3.7, 3.8

Schadensprävention

Modul 5
Kenntnisbereich 1.4, 1.5, 1.6

Sicherheit für die Ladung & Fahrgast

Kosten

Pro Modul betragen die Kosten 110€ (inkl. Verpflegung)

Ob Fahrerschulung Digitales Kontrollgerät, Ladungssicherung in Ihrem Betrieb oder Schulungen die, auf Ihrem Betrieb zugeschnitten sind.

BKF-WEITERBILDUNG

Seit dem 23. Mai 2021 gibt es für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer keine Schlüsselzahl „95“ mehr im Führerschein, um die Berufskraftfahrerqualifikation nachzuweisen. Die Berufskraftfahrerinnen und -fahrer erhalten stattdessen einen Fahrerqualifizierungsnachweis. Das ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt.

Am 23. Mai 2021 hat das Berufskraftfahrerqualifikationsregister seinen Betrieb aufgenommen. In diesem werden zunächst Fahrerqualifizierungsnachweise und ab dem 25. Oktober 2021 auch die Qualifikationsmaßnahmen der Fahrerinnen und Fahrer erfasst. Informationen hierüber können bei Bedarf innerhalb der EU ausgetauscht werden. Die Ausstellung von Papierbescheinigungen entfällt sukzessive. Insofern wird die Digitalisierung in Deutschland vorangetrieben. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister führen.

Seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr) sind Bus- und Lkw-Fahrer verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE unterwegs sind.

Der Fahrer muss die Weiterbildung, für den Bereich Lkw oder Bus im Inland oder in dem EU-Mitgliedsstaat erwerben, in dem er beschäftigt ist. Diese Weiterbildung muss der Fahrer alle 5 Jahre besuchen ( alle 5 Jahre 35 Stunden). Dafür absolviert der Fahrer eine Weiterbildung (Module) in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden (zum Beispiel 5 mal 7 Stunden). Die Weiterbildung ist prüfungsfrei.