Fahrerlaubnisklasse B/BF17
Kfz
mit zG max. 3.500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
– ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A
Anhängerregelung
Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Einschluss:
AM, LMindestalter, Anforderungen:
18 Jahre, 17 Jahre begleitetes FahrenBemerkungen:
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leer-masse des Zugfahrzeugs“ bei der AnhängerregelungFahrerlaubnisklasse B/BF17
Kfz
mit zG max. 3.500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
– ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A
Anhängerregelung
Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Einschluss:
AM, LMindestalter:
18 Jahre, 17 Jahre begleitetes FahrenBemerkungen:
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leer-masse des Zugfahrzeugs“ bei der AnhängerregelungFahrerlaubnisklasse B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
zG des Anhängers über 750 kg
zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Mindestalter, Anforderungen:
18 Jahre, 17 Jahre begleitetes FahrenBemerkungen:
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.Fahrerlaubnisklasse B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
zG des Anhängers über 750 kg
zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Mindestalter:
18 Jahre, 17 Jahre begleitetes FahrenBemerkungen:
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.Fahrerlaubnisklasse BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Vorbesitz:
BMindestalter, Anforderungen:
18 Jahre, 17 Jahre begleitetes FahrenBemerkungen:
Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung erforderlich!Fahrerlaubnisklasse BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Vorbesitz:
BMindestalter:
18 Jahre, 17 Jahre begleitetes FahrenBemerkungen:
Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung erforderlich!